5. Juni 2020

Bebauungsplan „ Im Bülland“

Die für uns alle und ins­be­son­de­re für jun­ge Fami­li­en wich­ti­ge Ent­wick­lung von Wohn­bau­flä­chen im Stadt­ge­biet, kom­bi­niert mit den Schutz­maß­nah­men in einer schwie­ri­gen Zeit, haben dazu geführt, dass die heu­ti­ge Bera­tung zu die­sem The­ma annä­hernd einem Orts­ter­min gleichkommt.

Die kon­se­quen­te Umset­zung der Richt­li­ni­en für die Ver­ga­be sol­cher Flä­chen, haben gera­de direkt im Umfeld des heu­ti­gen Tagungs­or­tes gezeigt, dass der Bedarf zum Erwerb sol­cher Grund­stü­cke vor­han­den ist.

Wich­ti­ges Kri­te­ri­um bei der Beur­tei­lung die­ser Ent­wick­lungs­maß­nah­me „Im Bül­land“ ist die Tat­sa­che, dass hier eine Flä­che für den Miet­woh­nungs­bau und für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser ent­ste­hen wird.

In den Vor­be­ra­tun­gen zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt im Bau – und Pla­nungs­aus­schuss wur­den die Mit­glie­der der CDU mit einem Antrag kon­fron­tiert, der in den Text­fest­set­zun­gen eine unbe­ding­te For­de­rung von kli­ma­ti­schen Bau­maß­nah­men forderte.

Gründach und/oder Pho­to­vol­ta­ik soll­ten gemäß die­sem Antrag in die Text­fest­set­zun­gen ein­ge­ar­bei­tet werden.

Spon­tan konn­te hier­zu kei­ne Zustim­mung im Bau – und Pla­nungs­aus­schuss sei­tens der CDU gege­ben wer­den, da die­se Ergän­zung bzw. Ände­rung mög­li­cher­wei­se eine erneu­te Offen­la­ge und damit Ver­zö­ge­rung aus­ge­löst hätte.

Im Bewusst­sein, dass unser Kli­ma und der damit ein­her­ge­hen­de Kli­ma­wan­del kon­se­quen­ter­wei­se auch Ver­­hal­­tens- und gesetz­li­cher Ver­än­de­run­gen bedarf, haben wir inner­halb der Frak­ti­on die Dis­kus­si­on zu die­sem The­ma sehr umfang­reich geführt.

Einer­seits ist es Ziel, die Bedin­gun­gen und Auf­la­gen nicht so weit aus­zu­deh­nen, dass die Text­fest­set­zun­gen zu einer Explo­si­on der Kos­ten füh­ren, ander­seits sol­len die Kli­ma­schutz­maß­nah­men nicht voll­kom­men außer Acht gelas­sen werden.

Wir bit­ten die Ver­wal­tung zu prü­fen, ob der Antrag von Bündnis90/die Grü­nen mög­li­cher Wei­se in den Kauf­ver­trä­gen mit den neu­en Eigen­tü­mern ver­ein­bart wer­den kann, wenn eine ent­spre­chen­de Ergän­zung der text­li­chen Fest­set­zun­gen zur Ver­zö­ge­rung bei der Umset­zung des Bebau­ungs­pla­nes füh­ren sollte. 

Fol­gen­dem Aspekt möch­te die CDU – Frak­ti­on hier­bei in der Zukunft wei­ter ver­fol­gen und diskutieren:

Die zuneh­men­de Zahl der Stark­re­gen­er­eig­nis­se belas­tet die Hydrau­lik des städ­ti­schen Kanal­sys­tems enorm.

Soll­te die­se Ent­wick­lung sich fort­set­zen, könn­te dies beim Bau zukunfts­fä­hi­ger Kanal­sys­te­me erheb­li­che zusätz­li­che städ­ti­sche Kos­ten verursachen.

Die Nut­zung eines Gründa­ches trägt inso­fern mit dazu bei, Was­ser zu bin­den und nicht auf schnells­tem Wege ins Kanal­sys­tem einzuleiten.

Des­halb stell­te sich in der Dis­kus­si­on die Fra­ge, ob es denk­bar ist, dass der­je­ni­ge, der ein Gründach auf sein Haus baut, über die Abwas­ser­ge­büh­ren beim wie­der­keh­ren­den Bei­trag Nie­der­schlags­was­ser einen finan­zi­el­len Vor­teil errei­chen kann?

Wir bit­ten die Ver­wal­tung, hier­zu eine Prü­fung vor­zu­neh­men und beab­sich­ti­gen in einer der nächs­ten Stadt­rats­sit­zun­gen zu die­ser The­ma­tik einen Antrag zu formulieren.

Die CDU – Frak­ti­on stimmt der heu­ti­gen Vor­la­ge, ergänzt um die Aus­füh­run­gen zur Dachbegrünung/Photovoltaik zu.