Baumschutzsatzung für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wir teilen die Bedenken der Verwaltung hinsichtlich der negativen Anreizwirkungen einer solchen Satzung – statt des Schutzes bestehender alter und stammintensiver Bäume wird man häufig eher erreichen, dass die Schutzobjekte gar nicht mehr den Umfang erreichen werden, um unter die Satzung zu fallen; viele Grundstückseigentümer könnten aus berechtigter Sorge um den Verlust der Gestaltungsmöglichkeiten auf ihrem Grund unnötig angereizt werden, Bäume vorschnell zu fällen.
Der damit verbundene Verwaltungsaufwand hinsichtlich rechtssicherer Erstellung einer solchen Satzung, der Kontrollaufwand und die Genehmigungspraxis stehen aus Sicht unserer Fraktion in keinem Verhältnis zum Nutzen der Regelungen.
Neben dem umfangreich bestehenden Umweltrecht auf europäischer, Bundes- und Landesebene brauchen wir daher keine zusätzlichen kommunalen Regelungen, die in Eigentumsrechte eingreifen. Insoweit wollen wir dem Verantwortungsbewusstsein der Bürger für den Erhalt alter Bäume vertrauen.
Die Stadt sollte sich weiter auf die Bäume im öffentlichen Bestand konzentrieren, die wo immer möglich zu schützen sind, ohne vernünftigen Gestaltungen für unsere Zukunft – gerade auch unter ökologischen Gesichtspunkten – auszubremsen.
Nicht zuletzt hat der Rat bereits mit der Wärme- und der Begrünungssatzung umfangreiche Regelungswerke auf den Weg gebracht, die zum Umwelt- und Klimaschutz sowie der Klimaanpassung beitragen. Daneben sind aus unserer Sicht alle Ressourcen der Verwaltung auf einen erfolgreichen und zügigen Wiederaufbau öffentlicher Infrastrukturen auszurichten.
Die CDU-Fraktion wird der Beschlussvorlage daher zustimmen und den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen zur Erstellung einer städtischen Baumschutzsatzung ablehnen.
