3. Sep­tem­ber 2025

Baumschutzsatzung für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Wir tei­len die Beden­ken der Ver­wal­tung hin­sicht­lich der nega­ti­ven Anreiz­wir­kun­gen einer sol­chen Sat­zung – statt des Schut­zes bestehen­der alter und stamm­in­ten­si­ver Bäu­me wird man häu­fig eher errei­chen, dass die Schutz­ob­jek­te gar nicht mehr den Umfang errei­chen wer­den, um unter die Sat­zung zu fal­len; vie­le Grund­stücks­ei­gen­tü­mer könn­ten aus berech­tig­ter Sor­ge um den Ver­lust der Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten auf ihrem Grund unnö­tig ange­reizt wer­den, Bäu­me vor­schnell zu fällen.

Der damit ver­bun­de­ne Ver­wal­tungs­auf­wand hin­sicht­lich rechts­si­che­rer Erstel­lung einer sol­chen Sat­zung, der Kon­troll­auf­wand und die Geneh­mi­gungs­pra­xis ste­hen aus Sicht unse­rer Frak­ti­on in kei­nem Ver­hält­nis zum Nut­zen der Regelungen.

Neben dem umfang­reich bestehen­den Umwelt­recht auf euro­päi­scher, Bun­­des- und Lan­des­ebe­ne brau­chen wir daher kei­ne zusätz­li­chen kom­mu­na­len Rege­lun­gen, die in Eigen­tums­rech­te ein­grei­fen. Inso­weit wol­len wir dem Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein der Bür­ger für den Erhalt alter Bäu­me vertrauen.

Die Stadt soll­te sich wei­ter auf die Bäu­me im öffent­li­chen Bestand kon­zen­trie­ren, die wo immer mög­lich zu schüt­zen sind, ohne ver­nünf­ti­gen Gestal­tun­gen für unse­re Zukunft – gera­de auch unter öko­lo­gi­schen Gesichts­punk­ten – auszubremsen.

Nicht zuletzt hat der Rat bereits mit der Wär­­me- und der Begrü­nungs­sat­zung umfang­rei­che Rege­lungs­wer­ke auf den Weg gebracht, die zum Umwelt- und Kli­ma­schutz sowie der Kli­ma­an­pas­sung bei­tra­gen. Dane­ben sind aus unse­rer Sicht alle Res­sour­cen der Ver­wal­tung auf einen erfolg­rei­chen und zügi­gen Wie­der­auf­bau öffent­li­cher Infra­struk­tu­ren auszurichten.

Die CDU-Frak­­ti­on wird der Beschluss­vor­la­ge daher zustim­men und den Antrag der Frak­ti­on B90/Die Grü­nen zur Erstel­lung einer städ­ti­schen Baum­schutz­sat­zung ablehnen.