24. Novem­ber 2014

Lange Bewilligungszeiten müssen verkürzt werden — Feuerwehren warten auf Förderung

In einer klei­nen Anfra­ge im Main­zer Land­tag woll­ten die Kreis­ab­ge­ord­ne­ten der CDU Gui­do Ernst und Horst Gies erfah­ren, wie es um die Feu­er­weh­ren im Kreis Ahr­wei­ler und vor allem um deren För­de­rung bestellt ist.

Dabei konn­ten sie inter­es­san­te Fest­stel­lun­gen machen. Nach Aus­kunft der Lan­des­re­gie­rung ist glück­li­cher­wei­se die Zahl der Feu­er­wehr­kräf­te im Kreis in den letz­ten 5 Jah­ren nur gering­fü­gig, näm­lich um ca. 2% zurückgegangen. 

Die Alters­struk­tur in den Weh­ren ist in den letz­ten Jah­ren in etwa aus­ge­wo­gen, wobei der Haupt­an­teil bei den 21 bis 30 jäh­ri­gen liegt. Einen leich­ten Aus­rei­ßer fin­det man hier in der VG Ade­nau, wo 1/3 der Feu­er­wehr­leu­te zwi­schen 51 und 63 Jah­re alt sind.

Auch der Frau­en­an­teil in den Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren ist in etwa gleich geblieben.

Inter­es­sant erscheint den Abge­ord­ne­ten, dass bei fast glei­cher Stär­ke der Weh­ren die Anzahl der Ein­sät­ze aber zum Teil erheb­lich zuge­nom­men hat. In man­chen Städ­ten und Ver­bands­ge­mein­den han­delt es sich hier um eine Zunah­me von 30–50%. Für die­sen ver­stärk­ten Ein­satz dan­ken die Abge­ord­ne­ten Ernst und Gies den Ein­satz­kräf­ten der FFW in unse­rem Kreis sehr.

Ande­rer­seits sind die bei­den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten der Mei­nung, dass gera­de wegen die­ses ehren­amt­li­chen Ein­sat­zes, Inves­ti­tio­nen in die Feu­er­weh­ren Vor­rang beim Land haben müs­sen und Anträ­ge zur För­de­rung nicht auf die „lan­ge Bank“ gescho­ben wer­den sollten.

In den letz­ten 5 Jah­ren för­der­te das Land Anschaf­fun­gen in den Ver­bands­ge­mein­den und Städ­ten für die Feu­er­wehr mit 424.000 €. Das erken­nen die Abge­ord­ne­ten durch­aus an.

Sie wei­sen aber dar­auf hin, dass seit 2010 noch Anträ­ge auf not­wen­di­ge Anschaf­fun­gen ange­mel­det sind, die Zuwen­dun­gen des Lan­des in einer Höhe von 700.000 € bedür­fen. Die­se Anträ­ge sind auf die Haus­halts­jah­re 2015–17 ver­scho­ben, wer­den also erst nach 5–6 Jah­ren bewilligt.

Außer­dem sind die­se Bewil­li­gun­gen auch nicht sicher, da sie unter einen Haus­halts­vor­be­halt gestellt sind. Es heißt in der Ant­wort der Lan­des­re­gie­rung „Bewil­li­gung bei ent­spre­chen­der Mit­tel­ver­füg­bar­keit vor­aus­sicht­lich in den Haushaltsjahren…“

Gui­do Ernst und Horst Gies beto­nen, dass die­ser lan­ge Bewil­li­gungs­zeit­raum, der Unsi­cher­heit für die Weh­ren ent­ste­hen lässt, ver­kürzt wer­den müsse.