29. März 2021

Antrag auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan „ Auf den Steinen„ zur RealIsierung einer Wohnanlage im Eckbereich Sebastianstrasse/Schützenstrasse;

Stadt­rats­sit­zung am 29.03.2021 19.30 Uhr Videokonferenz

Stel­lung­nah­me zu TOP 2 für die CDU-Fraktion:

Antrag auf Ände­rung des rechts­ver­bind­li­chen Bebau­ungs­plan „ Auf den Stei­nen „ zur Real­sie­rung einer Wohn­an­la­ge im Eck­be­reich Sebastianstrasse/Schützenstrasse;

Vor­stel­lung des städ­te­bau­li­chen Kon­zepts durch den Projektentwickler

Die CDU-Frak­­ti­on unter­stützt den Ände­rungs­an­trag des rechts­ver­bind­li­chen Bebau­ungs­plans „Auf den Stei­nen“ zur Rea­li­sie­rung einer Wohn­an­la­ge mit 5 mehr­ge­schos­si­gen Wohn­ge­bäu­den mit 48 bis 52 Wohneinheiten.

Wie bereits im Bau- und Pla­nungs­aus­schuss dis­ku­tiert, möch­ten auch wir von der bis­her ange­wen­de­ten Stell­platz­richt­li­nie von 1,5 Stell­plät­zen je Wohn­ein­heit nicht abwei­chen. Die über­wie­gen­de Anzahl der not­wen­di­gen Stell­plät­ze soll in zwei Tief­ga­ra­gen errich­tet und nach­ge­wie­sen wer­den. Die wei­te­ren eben­erdi­gen Stell­plät­ze, auch für Behin­der­te, soll­ten dann stras­sen­sei­tig auf dem Grund­stück dar­ge­stellt werden.

Die vor­ge­leg­ten Eck­punk­te künf­ti­ger ver­trag­li­cher Rege­lun­gen, wie die Selbst­ver­pflich­tung zum Anschluss an das Fern­wär­me­netz der Ahrtal-Wer­ke, eine exten­si­ve Begrü­nung aller Flach­dä­cher, die Ein­rich­tung eines Spiel­plat­zes auf dem Grund­stück sowie die Errich­tung von ¼ der geplan­ten Woh­nun­gen als geför­der­ter Miet­woh­nungs­bau erfül­len die städ­te­bau­li­chen Zie­le, die wir uns für die Zukunft vor­ge­stellt haben. Dar­über hin­aus ist die Zusa­ge, dass die rest­li­chen ¾ der errich­te­ten Woh­nun­gen zu 40 % an Bewer­ber u.a. für jun­ge Fami­li­en oder Bewer­ber aus dem Stadt­ge­biet ver­äu­ßert wer­den, für die CDU-Frak­­ti­on eine aus­rei­chen­de Ver­­pflich­­tungs-erklä­rung des Inves­tors, der damit ein zumut­ba­res Höchst­maß auch von öko­lo­gi­schen und sozia­len Maß­nah­men ergrif­fen hat.

Die CDU-Frak­­ti­on bit­tet die Ver­wal­tung in den Ver­hand­lun­gen mit dem Inves­tor anzu­re­gen, die Quo­te für den geför­der­ten Miet­woh­nungs­bau zu erhö­hen. Im Gegen­zug hier­für kön­nen wir uns vor­stel­len, die 40 %- Rege­lung der Ver­äu­ße­rung aus den städt. Richt­li­ni­en zu reduzieren.

Wei­ter­hin brau­chen wir kei­ne Bäu­me auf den Dächern. 

Denn auch eine nor­ma­le exten­si­ve Dach­be­grü­nung mit 10- 25 cm Über­de­ckung bei einem Was­ser­rück­halt von 60–70 % berück­sich­ti­gen die aktu­el­len Enev Vor­schrif­ten und schaf­fen mit der Nut­zung von Fern­wär­me öko­lo­gi­sche Kli­ma­ver­bes­se­run­gen, wel­che ein Inves­tor auch noch wirt­schaft­lich dar­stel­len kann.

Die 2- bzw. 3‑geschossigen Einzelgebäude

schaf­fen drin­gend benö­tig­ten Wohn­raum für alle Ein­kom­mens­grup­pen,

scho­nen die Umwelt und

ver­bes­sern das Stadt­bild.

Die CDU-Frak­­ti­on stimmt der Vor­la­ge zu.

auf­ge­stellt: Andre­as Geschier