Stellungnahme zu Tagesordnungspunkt 1, Sitzung des Stadtrats vom 3.05.2021: „Zustimmung zur Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres 2020 hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Der Umfang der Vorlage zeigt eines sehr deutlich: die Investitionstätigkeiten in unserer Stadt hat einen noch nie da gewesenen Umfang. Über 46 Mio. € stehen in 2021 zur Verfügung.
Vieles aus dem letzten Jahr ist noch in Arbeit, vielleicht auch schon in den ersten vier Monaten abgeschlossen und abgerechnet, einiges kommt erst noch in die Umsetzung.
Alle Bereiche sind betroffen, nicht nur Investitionen im Rahmen der Landesgartenschau, auch alle anderen Teilhaushalte von Rathaus über Fördermaßnahmen für die Wirtschaft, Grundstücks- und Gebäudebestände, Tiefbau, aber auch Dorferneuerung, Spielplätze, Sportstätten, Schulen und vieles andere mehr.
Es ist formell notwendig, die Übertragungen von rund 24 Mio. € von Auszahlungen und Ermächtigungen aus 2020 nach 2021 hier im Stadtrat zu beschließen.
Die CDU Fraktion geht davon aus, dass in diesem Jahr ein Großteil der Maßnahmen zum Abschluss und auch zur Abrechnung gebracht werden kann. Die Konsolidierung muss ab 2023 greifen, so dass die Übertragungen zu den Folgejahren deutlich weniger werden, heißt auch Haushaltsausgabereste reduziert werden.
Die CDU Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgen und zustimmen.
Christoph Kniel
Fraktionsvorsitzender