3. Mai 2021

Stellungnahme zu Tagesordnungspunkt 1, Sitzung des Stadtrats vom 3.05.2021: „Zustimmung zur Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres 2020 hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO“

Sehr geehr­ter Herr Bürgermeister,
mei­ne sehr geehr­ten Damen und Herren,

 Der Umfang der Vor­la­ge zeigt eines sehr deut­lich: die Inves­ti­ti­ons­tä­tig­kei­ten in unse­rer Stadt hat einen noch nie da gewe­se­nen Umfang. Über 46 Mio. € ste­hen in 2021 zur Verfügung.

Vie­les aus dem letz­ten Jahr ist noch in Arbeit, viel­leicht auch schon in den ers­ten vier Mona­ten abge­schlos­sen und abge­rech­net, eini­ges kommt erst noch in die Umsetzung.

Alle Berei­che sind betrof­fen, nicht nur Inves­ti­tio­nen im Rah­men der Lan­des­gar­ten­schau, auch alle ande­ren Teil­haus­hal­te von Rat­haus über För­der­maß­nah­men für die Wirt­schaft, Grun­d­­stücks- und Gebäu­de­be­stän­de, Tief­bau, aber auch Dorf­er­neue­rung, Spiel­plät­ze, Sport­stät­ten, Schu­len und vie­les ande­re mehr.

Es ist for­mell not­wen­dig, die Über­tra­gun­gen von rund 24 Mio. € von Aus­zah­lun­gen und Ermäch­ti­gun­gen aus 2020 nach 2021 hier im Stadt­rat zu beschließen.

Die CDU Frak­ti­on geht davon aus, dass in die­sem Jahr ein Groß­teil der Maß­nah­men zum Abschluss und auch zur Abrech­nung gebracht wer­den kann. Die Kon­so­li­die­rung muss ab 2023 grei­fen, so dass die Über­tra­gun­gen zu den Fol­ge­jah­ren deut­lich weni­ger wer­den, heißt auch Haus­halts­aus­ga­be­res­te redu­ziert werden.

Die CDU Frak­ti­on wird der Beschluss­emp­feh­lung des Haupt- und Finanz­aus­schus­ses fol­gen und zustimmen.

Chris­toph Kniel
Fraktionsvorsitzender