Grundsatzbeschluss zum ökologischen Bauen; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit der Thematik „Ökologisches Bauen“ und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.7.2020 hat sich die CDU Fraktion in vielen Diskussionen und Sitzungen befasst und selbst eine umfangreiche Ausarbeitung zum Thema in die Gremienarbeit des Stadtrates eingebracht. Wesentliche Argumente und Hinweise unsererseits sind in das von der Verwaltung ausgearbeitete Papier zum Antrag der GRÜNEN eingeflossen und in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses mit dem Haupt- und Finanzausschuss vom 17. Mai 2021, dort diskutiert und als Empfehlung an den Stadtrat beschossen worden.
Im Anschreiben zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbst wird darauf hingewiesen, dass die Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit unterschiedliche Nutzungsinteressen abzuwägen hat. Ja, dem stimmen wir als CDU ausdrücklich zu. So z. B. dass die Stadt dem Recht auf Wohnen verpflichtet ist, auch für preiswerten und sozialen Wohnungsbau. Für die CDU Fraktion ergänze ich: auch unter ökonomischen Gesichtspunkten. Außer zur Ökologie war im Antrag der Grünen wenig zu den anderen Kriterien zu finden.
Ja meine Damen und Herren, die CDU Fraktion setzt sich ebenfalls für ökologisches Bauen ein, möchte dies aber mit Maßnahmen begleiten, die eine nachhaltige ökologische Wirkung erzielen und gleichzeitig bezahlbar bleiben. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte müssen hier Hand in Hand gehen. Wichtig ist uns als CDU, dass durch effektive Maßnahmen der Klimawandel gestoppt und gleichzeitig der soziale Frieden zwischen den Generationen, aber auch unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen gewahrt bleibt.
Der Einsatz für Natur und Schöpfung betrifft uns alle, sollten aber nicht mit medienwirksamen Verboten erreicht, sondern mit Anreizen und nachhaltig sinnvollen Veränderungen vorangetrieben werden. Beispiele sind auf unsere Anregung hin im Grundsatzbeschluss eingearbeitet worden.
Entwicklung muss auch für kommende Generationen im Hinblick auf Erwerb und Schaffung von Eigentum möglich sein, und dies in den verschiedenen Formen des Angebotes im Ein- und Zweifamilienhausbau sowie der Wohnung im Eigentum. Und übrigens ist der diesbezügliche Wettbewerb mit den umgebenden Kommunen nicht aus den Augen zu verlieren.
Meine Damen und Herren, Bad Neuenahr-Ahrweiler ist einer der attraktivsten Wohnstandorte in der Region und daraus resultierend eine wachsende Gemeinde. Dies wird natürlich deutlich in den Preisen, die für den Kauf oder die Miete von Wohnraum gezahlt werden müssen. Auch hier gilt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Und hier muss Politik reagieren und die Angebotsseite stärken. Deshalb muss für uns ökologische Wohnungsbaupolitik im Gleichklang stehen zu Sozial‑, Wirtschafts- und Standortpolitik.
Meine Damen und Herren, im Ausschuss hat die CDU Fraktion ergänzend zu den Formulierungen der Beschlussvorlage einen Antrag gestellt, der in besonderen Fällen auch eine Verpflichtung zur Herstellung einer Mindestzahl von Wohneinheiten zukünftig ermöglichen soll. Wir sind der Auffassung, dass der sparsame Umgang mit Grund und Boden unmittelbar Klima‑, Natur- und Ressourcenschutz darstellt.
In diesem Zusammenhang weise ich heute schon darauf hin, dass die CDU Fraktion eine Anregung für die Zukunft diskutiert, Aufstockungen im Bestand der Bebauung ausdrücklich dort zuzulassen, wo es von der Umgebungsbebauung passt und rechtlich und technisch möglich ist.
Wir sind als CDU Fraktion des Auffassung, dass mit der vom Haupt- und Finanzausschuss und Bau- und Planungsausschuss vorgeschlagenen Version als verträglicher Grundsatzbeschluss zum ökologischen Bauen, wir einen dem erforderlichen Klimaschutz aktuell dienlichen Aufschlag als Leitlinie für zukünftige Bauleitplanungen, bei städtischen Baumaßnahmen und städtischen Grundstücksverkäufen verabschieden werden.
Wir sollten damit starten und Praxis sammeln und heute schon uns darüber im Klaren sein, dass dieser Grundsatzbeschluss nicht für immer in Stein gemeißelt ist. Regelmäßiges Abgleichen mit der Fortschreibung der gesetzlichen Bestimmungen und anderer sich ändernden Parameter sind erforderlich und können Handlungszwänge verursachen.
Wir bitten Sie Herr Bürgermeister über unseren ergänzenden Antrag im Verlauf der Beratungen abstimmen zu lassen. Gerne werde ich nochmals begründen.
Die CDU Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Bau-und Planungsausschusses und des Haupt-und Finanzausschusses folgen und zustimmen.
Christoph Kniel
Fraktionsvorsitzender