CDU-Stellungnahme zu TOP 8 und 9 Stadtratssitzung am 08.07.2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Einstellung des am 21.03.2016 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens verabschieden wir uns endgültig von einer größtenteils gewerblichen Nachnutzung des ehemaligen Vornberger-Geländes durch einen geplanten zusätzlichen Vollsortimenter, weiteren Einzelhandels-Fachmärkten sowie gastronomischen Nutzungen , welche negative Auswirkungen auf viele kleinteilige Nutzungen der Innenstadt, aber auch unseres Kaufhauses Moses nach sich gezogen hätten.
Verdrängungswettbewerb, Geschäftsaufgaben, Leerstände und ein allgemein negatives Stadtbild wären die Folge gewesen, die wir alle frühzeitig erkannt haben und die Verwaltung beauftragt haben, nach besseren Lösungen zu suchen.
Mit dem jetzt vorliegenden Entwicklungskonzept der Firma 4 L Projekt GmbH & Co. KG soll ein zusätzlicher Frequenzbringer neben weiteren gewerblichen Einzelhandelsnutzungen angesiedelt werden, der aufgrund seines gestrafften Sortiments viel Freiräume für weiteren kurz- und mittelfristigen Bedarf lässt, welcher in der fußläufig gut erreichbaren Kernstadt durch Fachgeschäfte abgedeckt werden kann. Durch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, insbesondere im Bereich des Mietwohnraums entstehen viele neue Wohnungen für alle Generationen, die den Wunsch haben, möglichst nahe an der hervorragenden städt. Infrastruktur und der tagtäglichen Bedarfsdeckung zu wohnen. Gleichzeitig wird durch das erhöhte Wohnraum-Angebot auch die Einzelhandelsnachfrage steigen, welches wiederum den Bestandsbetrieben, aber auch zukünftigen Einzelhandelsnutzungen zu Gute kommt.
Im Kern eine Planung, die Vorteile für alle Beteiligte ergeben kann; vorausgesetzt man plant überlegt und versucht gravierende Nachteile zu erkennen und zu verhindern.
Dazu gehört: die Schaffung von zusätzlichen Kita-Plätzen oder einer evtl. finanziellen Beteiligung durch den Investor.
Wir schließen uns den Ergebnissen des Bau- und Planungsausschusses vom 22.06.2021 an, wo angeregt wurde, durch Festsetzung konkreter Gebäudehöhen mit Trauf- und Firsthöhen sowie gestalterischen Vorgaben die künftige Neubebauung an die unmittelbare Umgebungsbebauung anzupassen. Auch die überdimensionierte Grundfläche des strassenseitigen Gebäudes sollte zu Gunsten einer großzügigen und gut einsehbaren Ein- und Ausfahrt reduziert werden, die wiederum nur mit einer notwendigen Linksabbiegespur funktioniert. Das sind nur einige Punkte, wo wir ein dringendes Planungsbedürfnis für die Umsetzung des Vorhabens sehen. Das gilt aber auch für die
Anpassung der zulässigen baulichen Nutzung an der Umgebung und dem vorhandenen Bestand.
Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage unter a) und b) sowie den anschließenden TOP 9 über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14,16 und 17 Baugesetzbuch für das künftige Plangebiet des Bebauungsplans zu.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
aufgestellt: Andreas Geschier