9. Juli 2021

CDU-Stellungnahme zu TOP 8 und 9 Stadtratssitzung am 08.07.2021

Sehr geehr­ter Herr Bürgermeister,

sehr geehr­te Damen und Herren,

mit der Ein­stel­lung des am 21.03.2016 ein­ge­lei­te­ten Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens ver­ab­schie­den wir uns end­gül­tig von einer größ­ten­teils gewerb­li­chen Nach­nut­zung des ehe­ma­li­gen Vor­n­­ber­­ger-Gelän­­des durch  einen geplan­ten zusätz­li­chen Voll­sor­ti­men­ter, wei­te­ren Ein­­zel­han­­dels-Fach­­mär­k­­ten sowie gas­tro­no­mi­schen Nut­zun­gen , wel­che nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf vie­le klein­tei­li­ge Nut­zun­gen der Innen­stadt, aber auch unse­res Kauf­hau­ses Moses nach sich gezo­gen hätten.

Ver­drän­gungs­wett­be­werb, Geschäfts­auf­ga­ben, Leer­stän­de und ein all­ge­mein nega­ti­ves Stadt­bild wären die Fol­ge gewe­sen, die wir alle früh­zei­tig erkannt haben und die Ver­wal­tung beauf­tragt haben, nach bes­se­ren Lösun­gen zu suchen.

Mit dem jetzt vor­lie­gen­den Ent­wick­lungs­kon­zept der Fir­ma 4 L Pro­jekt GmbH & Co. KG soll ein zusätz­li­cher Fre­quenz­brin­ger neben wei­te­ren gewerb­li­chen Ein­zel­han­dels­nut­zun­gen ange­sie­delt wer­den, der auf­grund sei­nes gestraff­ten Sor­ti­ments viel Frei­räu­me für wei­te­ren kurz- und mit­tel­fris­ti­gen Bedarf lässt, wel­cher in der fuß­läu­fig gut erreich­ba­ren Kern­stadt durch Fach­ge­schäf­te abge­deckt wer­den kann. Durch die Schaf­fung von zusätz­li­chem Wohn­raum, ins­be­son­de­re im Bereich des Miet­wohn­raums ent­ste­hen vie­le neue Woh­nun­gen für alle Gene­ra­tio­nen, die den Wunsch haben, mög­lichst nahe an der her­vor­ra­gen­den städt. Infra­struk­tur und der tag­täg­li­chen Bedarfs­de­ckung zu woh­nen. Gleich­zei­tig wird durch das erhöh­te Wohn­raum-Ange­­bot auch die Ein­zel­han­dels­nach­fra­ge stei­gen, wel­ches wie­der­um den Bestands­be­trie­ben, aber auch zukünf­ti­gen Ein­zel­han­dels­nut­zun­gen zu Gute kommt.

Im Kern eine Pla­nung, die Vor­tei­le für alle Betei­lig­te erge­ben kann; vor­aus­ge­setzt man plant über­legt und ver­sucht gra­vie­ren­de Nach­tei­le zu erken­nen und zu verhindern.

Dazu gehört: die Schaf­fung von zusätz­li­chen Kita-Plä­t­­zen oder einer evtl. finan­zi­el­len Betei­li­gung durch den Investor.

Wir schlie­ßen uns den Ergeb­nis­sen des Bau- und Pla­nungs­aus­schus­ses vom 22.06.2021 an, wo ange­regt wur­de, durch Fest­set­zung kon­kre­ter Gebäu­de­hö­hen mit Trauf- und First­hö­hen sowie gestal­te­ri­schen Vor­ga­ben die künf­ti­ge Neu­be­bau­ung an die unmit­tel­ba­re Umge­bungs­be­bau­ung anzu­pas­sen. Auch die über­di­men­sio­nier­te Grund­flä­che des stras­sen­sei­ti­gen Gebäu­des soll­te zu Guns­ten einer groß­zü­gi­gen und gut ein­seh­ba­ren Ein- und Aus­fahrt redu­ziert wer­den, die wie­der­um nur mit einer not­wen­di­gen Links­ab­bie­ge­spur funk­tio­niert. Das sind nur eini­ge Punk­te, wo wir ein drin­gen­des Pla­nungs­be­dürf­nis für die Umset­zung des Vor­ha­bens sehen. Das gilt aber auch für die

Anpas­sung der zuläs­si­gen bau­li­chen Nut­zung an der Umge­bung und dem vor­han­de­nen Bestand.

Die CDU-Frak­­ti­on stimmt der Vor­la­ge unter a) und b) sowie den anschlie­ßen­den TOP 9 über den Erlass einer Ver­än­de­rungs­sper­re gemäß §§ 14,16 und 17 Bau­ge­setz­buch für das künf­ti­ge Plan­ge­biet des Bebau­ungs­plans zu.

Ich dan­ke für Ihre Aufmerksamkeit.

auf­ge­stellt: Andre­as Geschier