20. Dezem­ber 2021

Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft mit der Umsetzung erster Maßnahmen

Sehr geehr­ter Herr Bürgermeister,
mei­ne sehr geehr­ten Damen und Herren,

vor knapp zwei Mona­ten hat der Stadt­rat beschlos­sen, eine Auf­­­bau- und Ent­wick­lungs­ge­sell­schaft mbH zu grün­den, dem Gesell­schafts­ver­trag zuzu­stim­men, die Gesell­schaft mit Eigen­ka­pi­tal und einer Kapi­tal­rück­la­ge von je TEUR 500 aus­zu­stat­ten und die for­ma­len Din­ge beim Notar und Amts­ge­richt durch die Ver­wal­tung zu ver­an­las­sen. Der Rat hat sich für eine Geschäfts­füh­rung ent­schie­den, die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung hat die­se bestellt und die­se ist seit Anfang Novem­ber aktiv.

Neben dem Ein­fin­den in die The­ma­tik des Unter­neh­mens­zwe­ckes wur­de das Haupt­au­gen­merk auf die Rekru­tie­rung von qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal gelegt, um die Auf­ga­ben­über­tra­gun­gen des Stadt­ra­tes an die Gesell­schaft auch pro­fes­sio­nell abar­bei­ten zu können.

Die ers­ten Auf­trä­ge sol­len nun heu­te sei­tens des Stadt­ra­tes erteilt wer­den, wobei es bei den auf­ge­führ­ten Maß­nah­men zunächst um die Leis­tungs­pha­sen 0 und 1 geht. Grund­la­gen­er­mitt­lung, geneh­mi­gungs­re­le­van­te Pro­blem­ab­klä­run­gen, Raum­pro­gram­me für spä­te­re Nut­zer kon­zi­pie­ren und ande­re Vor­ar­bei­ten sind zu erle­di­gen, damit sehr kurz­fris­tig die städ­ti­schen Gre­mi­en die wei­te­ren Schrit­te pro Maß­nah­me bera­ten und beschlie­ßen können.

Die in der Beschluss­vor­la­ge auf­ge­zähl­ten Maß­nah­men aus dem noch in Arbeit befind­li­chen Maß­nah­men­plan mit über 1.400 Ein­zel­pos­ten im öffent­li­chen Bereich betref­fen ganz wesent­li­che Teil­ge­bie­te der Innen­stät­te, Brü­cken­bau­wer­ke, Kitas, Sport­stät­ten und Gebäu­de der Feu­er­wehr. Alle in die­ser Pha­se ohne Prio­ri­sie­rung und auch nicht alle auf ein­mal in Vor­be­rei­tung zur Umzusetzung.

An die­ser Stel­le möch­te ich für die CDU Frak­ti­on beto­nen, dass auch über­ge­ord­ne­te Behör­den „Grund­la­gen­er­mitt­lun­gen machen müs­sen und das mög­lichst bald. Hier sind wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, die Vor­aus­set­zun­gen sind für das wei­te­re Tun der Stadt, der Auf­­­bau- und Ent­wick­lungs­ge­sell­schaft, aber auch der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger z. B. den Fluss­ver­lauf der Ahr ver­bind­lich fest­le­gen, Hoch­was­ser­schutz­maß­nah­men defi­nie­ren oder auch die Bedin­gun­gen für Bau­wer­ke im Über­schwem­mungs­ge­biet fest­le­gen  etc. etc. Dies sind wich­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen für die Rea­li­sie­rung und Umset­zung der städ­ti­schen Maß­nah­men  und die Arbeit der Gesellschaft. 

Es rei­chen u. E. kei­ne Absichts­er­klä­run­gen, es geht um ver­bind­li­che Richt­li­ni­en und Leit­plan­ken zum Auf­bau und für eine intel­li­gent Entwicklung.

Mei­ne Damen und Her­ren, die CDU Frak­ti­on wird der Beschluss­emp­feh­lung des Haupt- und Finanz­aus­schus­ses fol­gen und zustimmen.

Chris­toph Kniel
Fraktionsvorsitzender