9. Mai 2022

Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung)

Sehr geehr­ter Herr Bür­ger­meis­ter, sehr geehr­ter Herr Bei­geord­ne­ter Die­wald, mei­ne sehr geehr­ten Damen und Herren,

vor Ein­füh­rung des Gäs­te­bei­tra­ges in der Gesamt­stadt gab es viel kri­ti­sche Beglei­tung zu die­sem Pro­dukt. Schnell hat die Hotele­rie, Feri­en­­woh­­nungs- und pri­va­te Zim­mer­ver­mie­ter erkannt, dass die Gäs­te­kar­te vie­le inter­es­san­te Leis­tun­gen beinhal­tet, die von ihren Gäs­ten sehr ger­ne genutzt wer­den und für die­se einen ech­ten Mehr­wert dar­stellt. Für den Beher­ber­gungs­be­trieb kostenneutral!

Nach der Flut­ka­ta­stro­phe im Juli 2021 konn­ten die­se Mehr­wer­te für Gäs­te nicht mehr ange­bo­ten wer­den. Folg­lich hat die­ser Stadt­rat im Sep­tem­ber 2021 die kom­plet­te Gäs­te­bei­trags­sat­zung aus­ge­setzt, zumal nicht beruf­lich ver­an­lass­te Über­nach­tun­gen sehr sel­ten waren.

Nun, da die ers­ten Beher­ber­gungs­be­trie­be wie­der ans Netz gehen und auch die ers­ten Leis­tun­gen aus der Gäs­te­kar­te wie­der nutz­bar sind, stei­gen wir mit einem ers­ten Auf­schlag wie­der in die Gäs­te­bei­trags­sat­zung ein, mit den vom Bei­geord­ne­ten genann­ten ver­träg­li­chen Beiträgen.

Bei den Leis­tun­gen ist sicher­lich die Nut­zung des ÖPNV eine der attrak­tivs­ten. Hier möch­te ich namens der CDU Frak­ti­on dem VRM aus­drück­lich für sein dies­be­züg­lich groß­zü­gi­ges Han­deln mit dem Ver­zicht auf Aus­gleichs­zah­lun­gen in die­ser Pha­se danken.

Die in dem ein­stim­mig gefass­ten Beschluss­emp­feh­lung des Haupt-und Finanz­aus­schus­ses wei­te­ren Fest­le­gun­gen im Detail unter b), c) und d), sowie der Bei­trags­kal­ku­la­ti­on unter a) stimmt die CDU Frak­ti­on zu.

Chris­toph Kniel
Fraktionsvorsitzender