CDU-Fraktion fordert: “Nicht nur Eigentumswohnungen” — Chancen des neuen Baurechtes § 9 Abs. 2d BauGB nutzen
Die CDU-Fraktion im Stadtrat Bad Neuenahr-Ahrweiler hat bei der Verwaltung die Prüfung zur Aufstellung eines sogenannten Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Abs. 2d BauGB innerhalb des Stadtgebietes von Bad Neuenahr-Ahrweiler veranlasst. Ziel der CDU ist es, bezahlbaren Wohnraum im sozial gefördertem Wohnungsbau zu forcieren. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo und ob die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne gemäß § 9 Abs. 2d BauGB innerhalb des Stadtgebietes möglich ist. Die CDU begründet ihren Antrag folgendermaßen: “Mit der BauGB-Novelle 2021 wurde den kommunalen Planungsträgern die Möglichkeit an die Hand gegeben, mittels Aufstellung von Bebauungsplänen beim Neubau von Wohngebäuden im bislang ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) die jeweiligen Bauherren zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnungsbau zu verpflichten. Dabei kann die Inanspruchnahme der Förderung verpflichtend festgesetzt werden.” Peter Ropertz, stellv. Fraktionsvorsitzender erklärt hierzu:” In den letzten Jahren konnte auch und gerade im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) eine sehr starke Bautätigkeit im Eigentumswohnungsbau festgestellt werden. Andererseits stellen wir weiterhin einen hohen Bedarf – auch und gerade nach dem Flutereignis im Juli 2021 – an bezahlbarem Mietwohnungen fest. Unser Antrag soll hier korrigierend auf die Planungen einwirken. So möchten wir zumindest einen Teil des Bedarfes decken.”