31. Juli 2022

CDU-Fraktion fordert: “Nicht nur Eigentumswohnungen” — Chancen des neuen Baurechtes § 9 Abs. 2d BauGB nutzen

Die CDU-Frak­­ti­on im Stadt­rat Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler hat bei der Ver­wal­tung die Prü­fung zur Auf­stel­lung eines soge­nann­ten Bebau­ungs­plans zur Wohn­raum­ver­sor­gung gemäß § 9 Abs. 2d BauGB inner­halb des Stadt­ge­bie­tes von Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler ver­an­lasst. Ziel der CDU ist es, bezahl­ba­ren Wohn­raum im sozi­al geför­der­tem Woh­nungs­bau zu for­cie­ren. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt zu prü­fen, wo und ob die Auf­stel­lung eines oder meh­re­rer Bebau­ungs­plä­ne gemäß § 9 Abs. 2d BauGB inner­halb des Stadt­ge­bie­tes mög­lich ist. Die CDU begrün­det ihren Antrag fol­gen­der­ma­ßen: “Mit der BauGB-Novel­­le 2021 wur­de den kom­mu­na­len Pla­nungs­trä­gern die Mög­lich­keit an die Hand gege­ben, mit­tels Auf­stel­lung von Bebau­ungs­plä­nen beim Neu­bau von Wohn­ge­bäu­den im bis­lang unge­plan­ten Innen­be­reich (§ 34 BauGB) die jewei­li­gen Bau­her­ren zur Schaf­fung von sozi­al geför­der­tem Woh­nungs­bau zu ver­pflich­ten. Dabei kann die Inan­spruch­nah­me der För­de­rung ver­pflich­tend fest­ge­setzt wer­den.” Peter Ropertz, stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der erklärt hier­zu:” In den letz­ten Jah­ren konn­te auch und gera­de im unbe­plan­ten Innen­be­reich (§34 BauGB) eine sehr star­ke Bau­tä­tig­keit im Eigen­tums­woh­nungs­bau fest­ge­stellt wer­den. Ande­rer­seits stel­len wir wei­ter­hin einen hohen Bedarf – auch und gera­de nach dem Flut­ereig­nis im Juli 2021 – an bezahl­ba­rem Miet­woh­nun­gen fest. Unser Antrag soll hier kor­ri­gie­rend auf die Pla­nun­gen ein­wir­ken. So möch­ten wir zumin­dest einen Teil des Bedar­fes decken.”