10. Okto­ber 2022

Prüfergebnis zur Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)

Die CDU-Frak­­ti­on sieht im Stadt­teil Bad Neu­en­ahr und hier beson­ders von der Ahr aus gese­hen, im nörd­li­chen Teil die größ­te Chan­ce, Bau­ge­bie­te für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser zu ent­wi­ckeln, wo schwer­punkt­mä­ßig 6 oder mehr Wohn­ein­hei­ten errich­tet wer­den kön­nen, die für bezahl­ba­ren und geför­der­ten Wohn­raum geeig­net wären.

Denn, wer hier bei uns arbei­ten oder leben möch­te, soll das auch hier bei uns kön­nen und zwar in zen­tra­ler Lage bei gleich­zei­ti­ger Nut­zung unse­rer städ­ti­schen Infra­struk­tur. Dazu gehört u.a. die stadt­na­he Nahrungsmittel­versorgung, die Nut­zung des umfang­rei­chen Schul- und Kindergarten­angebotes, der fuß­läu­fi­gen Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen und die Nähe des öffent­li­chen Personennahverkehrs.

Die CDU-Frak­­ti­on dankt der Ver­wal­tung für die zügi­ge Bear­bei­tung unse­res Antra­ges zur Stei­ge­rung des geför­der­ten Woh­nungs­baus inner­halb des Stadt­ge­bie­tes und stimmt der Vor­la­ge zu.