6. Febru­ar 2023

Trinkwasserversorgung in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Wir befas­sen uns heu­te mit der Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit im Trink­was­ser­be­reich unse­rer Stadt durch inter­kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit. Dass hier Ände­run­gen nötig sind, haben uns nicht erst  die bei­den letz­ten Jah­re deut­lich gezeigt.

Es geht im gesam­ten Kreis­ge­biet seit Jah­ren dar­um zu ver­su­chen, durch Ver­bund­sys­te­me zu gewähr­leis­ten, dass auch in Kata­stro­phen­fäl­len oder bei Extrem­wet­ter­la­gen oder ande­ren Stö­run­gen die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit dem Lebens­mit­tel Nr. Eins, dem Trink­was­ser, sicher­ge­stellt wer­den kann. Die hier vor­ge­schla­ge­ne Errich­tung eines gemein­sa­men Hoch­be­häl­ters zur Schaf­fung eines Behäl­ter­vo­lu­mens süd­lich der Ahr mit einer Mög­lich­keit zur gegen­sei­ti­gen Ersatz­was­ser­ver­sor­gung zwi­schen ver­schie­de­nen Was­ser­wer­ken in Löhn­dorf für die Städ­te Sin­zig und Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler ist ein wesent­li­cher Schritt im posi­ti­ven Sin­ne zur Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit für die Bewoh­ner bei­der Städ­te und kann im wei­tes­ten Sin­ne auch als akti­ve Maß­nah­me im Sin­ne eines vor­beu­gen­den Kata­stro­phen­schut­zes betrach­tet werden.

Nicht nur vor dem Hin­ter­grund des Kli­ma­wan­dels ist sie ein wich­ti­ger und unver­zicht­ba­rer Bau­stein der Daseins­vor­sor­ge für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bei­der Städ­te. Die­se Maß­nah­me ist dring­lich gebo­ten, sogar über­fäl­lig, um die dau­er­haf­te Sicher­heit der Was­ser­ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten. Nicht umsonst gewährt das Land Rhein­­land-Pfalz für die Her­stel­lung von sol­chen Ver­bund­net­zen hohe Lan­des­zu­wen­dun­gen ins­ge­samt in der Grö­ßen­ord­nung je nach Aus­ge­stal­tung zwi­schen 70 und 100 % der Her­stel­lungs­kos­ten inklu­si­ve der Kos­ten für Mehr­län­gen der Lei­tungs­sys­te­me vom soge­nann­ten Soli­dar­stand­ort Löhn­dorf aus in die Kreisstadt.

Dies jetzt nicht umzu­set­zen, wäre grob fahr­läs­sig und unverantwortlich.

Noch ein Wort zu Beden­ken­trä­gern, die sich in der ver­gan­ge­nen Sit­zung des Was­ser­werks­aus­schus­ses im nicht­öf­fent­li­chen Teil der Sit­zung zu inhalt­lich fal­schen und for­mell grenz­wer­ti­gen Aus­sa­gen haben hin­rei­ßen lassen:

Was die Qua­li­tät des Trink­was­sers der Stadt Sin­zig angeht, gibt es eine von der Stadt Sin­zig kürz­lich ver­öf­fent­lich­te Doku­men­ta­ti­on über die seit Jah­ren geprüf­te Trink­was­ser­qua­li­tät in Sin­zig, voll­kom­men offen und für jeder­mann ein­seh­bar auf genau 86 DIN A4  Sei­ten auf der Inter­net­sei­te der Stadt Sin­zig.  Das ist an Trans­pa­renz nicht zu überbieten.

Dem­nach ist die Trink­was­ser­qua­li­tät in Sin­zig genau so gut wie in Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler und wird wie in allen ande­ren Orten Deutsch­lands regel­mä­ßig und kon­ti­nu­ier­lich von den Gesund­heits­äm­tern amt­lich überprüft.

Von daher dür­fen ideo­lo­gisch gepräg­te und inhalt­lich fal­sche Betrach­tun­gen bei der heu­te anste­hen­den Ent­schei­dung kei­ner­lei Rol­le spielen.

Die CDU-Frak­­ti­on wird des­halb dem Beschluss­vor­schlag zu Top 8 a unein­ge­schränkt zustimmen.

Zu Tages­ord­nungs­punkt 8 b.

Antrag von Bünd­nis 90/ Die Grü­nen zur Siche­rung des Trinkwasserbedarfs

Der Antrag der Bünd­nis­grü­nen zielt auf die Prü­fung der Erhö­hung der Eigen­för­de­rung von Trink­was­ser durch erneu­te Unter­su­chun­gen der Mög­lich­keit neu­er Brun­nen im Bereich von Ehlin­gen und Hei­mers­heim ab. Soweit so gut.

Gleich­zei­tig soll nach dem Wil­len der Antrag­stel­ler, die­se Fra­ge mit der Rea­li­sie­rung eines unter TOP 8a vor­ge­schla­ge­nen, drin­gend erfor­der­li­chen Ver­bunds­sys­tems als Ersatz­was­ser­ver­sor­gung zu ver­knüp­fen. Es han­delt sich hier um zwei ver­schie­de­ne, von­ein­an­der voll­kom­men unab­hän­gi­ge Sach­ver­hal­te und es liegt doch auf der Hand, dass mit die­sem Antrag, wenn er denn mehr­heit­lich unter­stützt wür­de, die drin­gend not­wen­di­ge Schaf­fung einer gegen­sei­ti­gen Ersatz­was­ser­ver­sor­gung zwi­schen Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler und Sin­zig zumin­dest zum jet­zi­gen Zeit­punkt ver­hin­dert wer­den soll.

Zur Not­wen­dig­keit der drin­gen­den Umset­zung einer sol­chen Maß­nah­me habe ich eben Aus­füh­run­gen gemacht, die ich an die­ser Stel­le nicht wie­der­ho­len muss, es aber ger­ne tun wür­de, wenn dies noch erfor­der­lich wer­den sollte.

Unse­res Erach­tens nach ste­hen die bei­den Sach­ver­hal­te nicht in einem unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang mit­ein­an­der, wes­halb wir die im Antrag ver­such­te Ver­knüp­fung der bei­den Sach­ver­hal­te ableh­nen werden.

Von daher bean­tra­gen wir, die Tages­ord­nungs­punk­te 8a und 8b geson­dert abzustimmen.

Neben der bekann­ten Tat­sa­che, dass die Kreis­stadt im Bedarfs­fal­le ver­trag­lich gesi­cher­te erheb­li­che Erhö­hun­gen der Was­ser­lie­fer­men­ge aus der Wahn­bach­tal­sper­re hat und damit grund­sätz­lich pro­fes­sio­nel­le Vor­sor­ge in der Ver­gan­gen­heit getrof­fen hat­te, geht es hier aus­schließ­lich um die Fra­ge, ob in sehr begrenz­tem Rah­men eige­ne Mög­lich­kei­ten der zusätz­li­chen Trink­was­ser­ge­win­nung für Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler im Bereich zwi­schen Ehlin­gen und Hei­mers­heim neu geschaf­fen wer­den könnten.

Es ist uns wich­tig, bei die­ser Gele­gen­heit noch­mals in Erin­ne­rung zu rufen, dass die seit Jah­ren ange­streb­te Eigen­för­de­rung von 50 % beim Trink­was­ser regel­mä­ßig in den ver­gan­ge­nen Jah­ren durch­schnitt­lich und auch 2021 erreicht wur­de, wie der aktu­el­le Bericht der Wirt­schafts­prü­fer aus­weist und das, obwohl der Brun­nen 2 in Wal­porz­heim wäh­rend des gesam­ten Jah­res 2021 nicht nutz­bar war.

Auch vor dem Hin­ter­grund von Unter­su­chun­gen frü­he­rer Jahr­zehn­te kann die CDU Frak­ti­on allen­falls die im letz­ten Satz der Vor­la­ge zu Tages­ord­nungs­punkt 8b der Stadt­ver­wal­tung zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt auf­ge­zeig­ten Prü­fung zwei­er Fak­to­ren zum Antrag von Bünd­nis 90 / Die Grü­nen mittragen:

  • Inwie­weit die dazu­ge­hö­ren­de Schutz­ge­biets­aus­wei­sung mit der bereits vor­han­de­nen Sied­lungs­struk­tur ver­ein­bar wäre und
  • Ob die Auf­be­rei­tung des dort vor­han­de­nen mine­ra­li­schen Was­sers zur Trink­was­ser­ver­sor­gung wirt­schaft­lich ver­tret­bar sein könnte.

Maxi­mal einer sol­chen Beauf­tra­gung der Ver­wal­tung wird die CDU-Frak­­ti­on zustimmen.