17. Juli 2023

Wiederaufbau der Landgrafenbrücke, Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung

Die CDU-Frak­­ti­on unter­stützt die Beschluss­emp­feh­lung des Bau- und Pla­nungs­aus­schus­ses vom 11.07.2023, die eine 3‑feldrige Stahl­ver­bund­brü­cke mit wei­te­ren Gestal­tungs­merk­ma­len vor­sieht. Nach den Erfah­run­gen der Flut­ka­ta­stro­phe 2021 und unter Berück­sich­ti­gung aller neu­en tech­ni­schen Erkennt­nis­sen soll dadurch den Aus­wir­kun­gen einer wei­te­ren Hochwasser­katastrophe ent­ge­gen­ge­wirkt werden.

Bezug­neh­mend auf das Design des Brü­cken­ge­län­ders (Mus­ter inner­halb des Füllstab­geländers) wur­de der Orts­bei­rat Bad Neu­en­ahr ein­ge­bun­den, der im Vor­feld zu die­ser Sit­zung eine Emp­feh­lung aus­ge­spro­chen hat.

(Dar­über soll­te jetzt noch abge­stimmt werden.)

Die ADD — als zustän­di­ger För­der­mit­tel­ge­ber für die Brü­cken­wie­der­her­stel­lung — wur­de von Sei­ten der Auf­­­bau- und Ent­wick­lungs­ge­sell­schaft (AuEG) ein­ge­bun­den. Auch wenn die Maß­nah­men nach Aus­sa­ge der AuEG voll för­der­fä­hig sind, kann das Ver­ga­be­ver­fah­ren für die Bau­leis­tun­gen erst nach Vor­lie­gen der För­der­zu­sa­ge beginnen.