6. Febru­ar 2024

Wärmesatzung

Heu­te gehen wir einen wich­ti­gen Schritt zur nach­hal­ti­gen und siche­ren Ener­gie­wär­me­ver­sor­gung im Stadtgebiet.

In unse­ren Dis­kus­sio­nen zu die­sem The­ma in den letz­ten Jah­ren wur­den wir von der Rea­li­tät – Coro­na, Flut, Angriffs­krieg auf die Ukrai­ne und gesetz­ge­be­ri­sche Akti­vi­tä­ten auf bun­des­recht­li­cher Ebe­ne – überholt.

Aus Sicht der CDU-Frak­­ti­on wird heu­te eine zusätz­li­che Chan­ce für die Bür­ger der Stadt in ihrem Sat­zungs­ge­biet geschaf­fen, auf die bun­des­recht­li­chen Zwän­ge, wie im GEG nie­der­ge­legt, zu reagieren.

Wir ver­lei­hen den Bür­gern gleich­zei­tig einen Anspruch auf Anschluss. Für die aus­ge­üb­ten Zwän­ge ist der Bun­des­ge­setz­ge­ber verantwortlich.

Die­ser ist auch dafür ver­ant­wort­lich, dass in Zukunft die Trans­pa­renz der Preis­ge­stal­tung wei­ter ver­bes­sert wird.

Wich­tig ist uns als Frak­ti­on, dass die Sat­zung erst zu Beginn 2025 in Kraft tre­ten wird. Damit geben wir den Bür­gern Zeit, wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen zu tref­fen und sich, ins­be­son­de­re wenn sie einer WEG ange­hö­ren, not­wen­di­gen Abstim­mungs­pro­zes­sen zu unterziehen.

Zudem kön­nen dann die wohl­mög­lich not­wen­di­gen Befrei­ungs­an­trä­ge vor­be­rei­tet wer­den; die­se Mög­lich­kei­ten der Befrei­ung sind aus unse­rer Sicht not­wen­dig, um die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Sat­zung zu wahren.

Mit­tel­fris­ti­ge Her­aus­for­de­rung wird es sein, die Ener­gie­trä­ger der Fern­wär­me­ver­sor­gung noch nach­hal­ti­ger zu gestalten.

Lang­fris­tig geht es dann um den Aus­bau der Fern­wär­me­ver­sor­gung in Rich­tung des Wes­tens und Ostens der Stadt.

Die CDU-Frak­­ti­on wird der Sat­zung ganz über­wie­gend zustimmen.