Wärmesatzung
Heute gehen wir einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen und sicheren Energiewärmeversorgung im Stadtgebiet.
In unseren Diskussionen zu diesem Thema in den letzten Jahren wurden wir von der Realität – Corona, Flut, Angriffskrieg auf die Ukraine und gesetzgeberische Aktivitäten auf bundesrechtlicher Ebene – überholt.
Aus Sicht der CDU-Fraktion wird heute eine zusätzliche Chance für die Bürger der Stadt in ihrem Satzungsgebiet geschaffen, auf die bundesrechtlichen Zwänge, wie im GEG niedergelegt, zu reagieren.
Wir verleihen den Bürgern gleichzeitig einen Anspruch auf Anschluss. Für die ausgeübten Zwänge ist der Bundesgesetzgeber verantwortlich.
Dieser ist auch dafür verantwortlich, dass in Zukunft die Transparenz der Preisgestaltung weiter verbessert wird.
Wichtig ist uns als Fraktion, dass die Satzung erst zu Beginn 2025 in Kraft treten wird. Damit geben wir den Bürgern Zeit, wichtige Entscheidungen zu treffen und sich, insbesondere wenn sie einer WEG angehören, notwendigen Abstimmungsprozessen zu unterziehen.
Zudem können dann die wohlmöglich notwendigen Befreiungsanträge vorbereitet werden; diese Möglichkeiten der Befreiung sind aus unserer Sicht notwendig, um die Verhältnismäßigkeit der Satzung zu wahren.
Mittelfristige Herausforderung wird es sein, die Energieträger der Fernwärmeversorgung noch nachhaltiger zu gestalten.
Langfristig geht es dann um den Ausbau der Fernwärmeversorgung in Richtung des Westens und Ostens der Stadt.
Die CDU-Fraktion wird der Satzung ganz überwiegend zustimmen.