24. Novem­ber 2025

Gründung eines “Gewässerzweckverbandes Landkreis Ahrweiler” und Wahl der Vertreter der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler in der Verbandsversammlung

Der heu­ti­ge Beschluss ist auf ver­schie­de­nen Ebe­nen zukunfts­wei­send. Zunächst wird damit die inter­kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit im Kreis Ahr­wei­ler wei­ter for­ciert. In wesent­li­chen Berei­chen der Daseins­vor­sor­ge, wie bei­spiels­wei­se Was­ser und Abwas­ser, wird inter­kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit aus der Über­zeu­gung der Not­wen­dig­keit her­aus bereits seit Jah­ren erfolg­reich praktiziert.

Zum ande­ren stel­len wir uns mit dem Beschluss unse­rer Ver­ant­wor­tung im Gene­ra­tio­nen­pro­jekt Hoch­was­ser­schutz an der Ahr. Wie uns das Jahr 2021 aus­drück­lich vor Augen geführt hat, ist der Hoch­was­ser­schutz eben­so Teil der Daseins­vor­sor­ge wie die Was­­ser- und Abwas­ser­sys­te­me. Der sich in der Umset­zung befin­den­de Wie­der­auf­bau zeigt uns fast täg­lich, wie wich­tig Koope­ra­ti­on und gemein­sa­mes Vor­ge­hen sind. Damit die aus den Erfah­run­gen von 2021 abge­lei­te­ten Erkennt­nis­se und Maß­nah­men des ört­li­chen und über­ört­li­chen Hoch­was­ser­schut­zes – wie eine hoch­was­ser­an­ge­pass­te Gewäs­ser­un­ter­hal­tung und ‑ent­wick­lung sowie Hoch­was­ser­rück­hal­te­be­cken – umge­setzt wer­den kön­nen, ist inter­kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit unverzichtbar.

Wir wer­den Extrem­ereig­nis­se nicht ver­mei­den kön­nen. Des­we­gen muss es unser Ziel sein, die Aus­wir­kun­gen der Ereig­nis­se durch eine Reduk­ti­on der Schei­tel­ab­flüs­se zu ver­rin­gern. Wir müs­sen aus gro­ßen Hoch­was­ser­la­gen mitt­le­re machen und aus mitt­le­ren klei­ne. Die Ent­ste­hung von Hoch­was­sern und Stark­re­gen kön­nen wir nicht ver­hin­dern, aber die Fol­gen begren­zen und damit unse­re Hei­mat und die Men­schen, die in ihr leben, schützen.

Knack­punkt bei der Bewäl­ti­gung der Auf­ga­ben des Gewäs­ser­zweck­ver­ban­des wird die Finan­zie­rung sein.

Aus eige­ner Kraft wer­den die Mit­glie­der des Ver­ban­des die emp­foh­le­nen Hoch­was­ser­schutz­maß­nah­men mit einem geschätz­ten Volu­men von einer Mil­li­ar­de Euro nicht bewerk­stel­li­gen kön­nen. Wir wer­den auf aus­rei­chen­de Finan­zie­rungs­zu­sa­gen von Bund und Land ange­wie­sen sein, wenn die­ses Gene­ra­tio­nen­pro­jekt gelin­gen soll. Bund und Land soll­ten neben ihrer Ver­ant­wor­tung für die Men­schen auch ein finan­zi­el­les Inter­es­se am gelin­gen­den Hoch­was­ser­schutz an der Ahr haben. Denn nur mit einem funk­tio­nie­ren­den Hoch­was­ser­schutz kann geschützt wer­den, was wir gera­de mit gro­ßen finan­zi­el­len Anstren­gun­gen wie­der aufbauen.

Man könn­te ein­wen­den, dass es sinn­los erscheint, einen Zweck­ver­band zu grün­den, der noch nicht dar­le­gen kann, wie er die wesent­li­chen künf­ti­gen Auf­ga­ben finan­zie­ren soll. Gera­de um die Finan­zie­rung sicher­zu­stel­len, benö­ti­gen wir den GZV. Denn er als exis­ten­ter Rechts­trä­ger ist unver­zicht­bar, um För­der­mit­tel ein­zu­wer­ben und zu bean­tra­gen sowie die not­wen­di­gen Pla­­nungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren einzuleiten.

Die­ses Gene­ra­tio­nen­pro­jekt muss in unse­rem eige­nen Inter­es­se sowie im Inter­es­se unse­rer Kin­der und Enkel gelin­gen. Mit dem heu­ti­gen Beschluss zur Grün­dung des Gewäs­ser­zweck­ver­ban­des zeigt die Stadt Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler, dass sie sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst ist und bereit ist, ihren Bei­trag zur Umset­zung des Gene­ra­tio­nen­pro­jekts Hoch­was­ser­schutz Ahr zu leisten.

Die CDU-Frak­­ti­on wird der Vor­la­ge ein­stim­mig zustim­men und die Arbeit des Ver­ban­des posi­tiv begleiten.