Gründung eines “Gewässerzweckverbandes Landkreis Ahrweiler” und Wahl der Vertreter der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler in der Verbandsversammlung
Der heutige Beschluss ist auf verschiedenen Ebenen zukunftsweisend. Zunächst wird damit die interkommunale Zusammenarbeit im Kreis Ahrweiler weiter forciert. In wesentlichen Bereichen der Daseinsvorsorge, wie beispielsweise Wasser und Abwasser, wird interkommunale Zusammenarbeit aus der Überzeugung der Notwendigkeit heraus bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert.
Zum anderen stellen wir uns mit dem Beschluss unserer Verantwortung im Generationenprojekt Hochwasserschutz an der Ahr. Wie uns das Jahr 2021 ausdrücklich vor Augen geführt hat, ist der Hochwasserschutz ebenso Teil der Daseinsvorsorge wie die Wasser- und Abwassersysteme. Der sich in der Umsetzung befindende Wiederaufbau zeigt uns fast täglich, wie wichtig Kooperation und gemeinsames Vorgehen sind. Damit die aus den Erfahrungen von 2021 abgeleiteten Erkenntnisse und Maßnahmen des örtlichen und überörtlichen Hochwasserschutzes – wie eine hochwasserangepasste Gewässerunterhaltung und ‑entwicklung sowie Hochwasserrückhaltebecken – umgesetzt werden können, ist interkommunale Zusammenarbeit unverzichtbar.
Wir werden Extremereignisse nicht vermeiden können. Deswegen muss es unser Ziel sein, die Auswirkungen der Ereignisse durch eine Reduktion der Scheitelabflüsse zu verringern. Wir müssen aus großen Hochwasserlagen mittlere machen und aus mittleren kleine. Die Entstehung von Hochwassern und Starkregen können wir nicht verhindern, aber die Folgen begrenzen und damit unsere Heimat und die Menschen, die in ihr leben, schützen.
Knackpunkt bei der Bewältigung der Aufgaben des Gewässerzweckverbandes wird die Finanzierung sein.
Aus eigener Kraft werden die Mitglieder des Verbandes die empfohlenen Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem geschätzten Volumen von einer Milliarde Euro nicht bewerkstelligen können. Wir werden auf ausreichende Finanzierungszusagen von Bund und Land angewiesen sein, wenn dieses Generationenprojekt gelingen soll. Bund und Land sollten neben ihrer Verantwortung für die Menschen auch ein finanzielles Interesse am gelingenden Hochwasserschutz an der Ahr haben. Denn nur mit einem funktionierenden Hochwasserschutz kann geschützt werden, was wir gerade mit großen finanziellen Anstrengungen wieder aufbauen.
Man könnte einwenden, dass es sinnlos erscheint, einen Zweckverband zu gründen, der noch nicht darlegen kann, wie er die wesentlichen künftigen Aufgaben finanzieren soll. Gerade um die Finanzierung sicherzustellen, benötigen wir den GZV. Denn er als existenter Rechtsträger ist unverzichtbar, um Fördermittel einzuwerben und zu beantragen sowie die notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren einzuleiten.
Dieses Generationenprojekt muss in unserem eigenen Interesse sowie im Interesse unserer Kinder und Enkel gelingen. Mit dem heutigen Beschluss zur Gründung des Gewässerzweckverbandes zeigt die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist und bereit ist, ihren Beitrag zur Umsetzung des Generationenprojekts Hochwasserschutz Ahr zu leisten.
Die CDU-Fraktion wird der Vorlage einstimmig zustimmen und die Arbeit des Verbandes positiv begleiten.
